Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Kursangebote des Vereins zur Förderung des Schülerlabors „Grünes Labor Gatersleben“ e.V.

§ 1 Vertragspartner, Vertragsgegenstand

Das Grüne Labor Gatersleben e.V., im Folgenden Auftragnehmerin, führt die Kursangebote für den Auftraggeber unter den nachstehenden Nutzungsbedingungen durch, die damit wesentlicher Bestandteil des Auftrages sind. Vertragspartner wird der Verein zur Förderung des Grünen Labors Gatersleben e.V.

§ 2 Vertragsschluss

Zum Zwecke des Vertragsschlusses stellt der Auftraggeber eine Terminanfrage an die Auftragnehmerin. Der Auftrag kommt mit der Terminbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Diese erfolgt nach Prüfung der Anfrage durch Fax oder E-Mail. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Schulverantwortung, Aufsichtspflicht

(1) Ist der Auftraggeber eine Schule und wird die Veranstaltung von Schülern besucht, so ist die Veranstaltung von dem Auftraggeber als Schulveranstaltung an einem außerschulischen Lernort auszuweisen.

(2) Die Aufsicht und Verantwortung über die teilnehmenden Schüler obliegt allein der Schule bzw. den betreuenden Lehrern.

§ 4 Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen

Während des Aufenthalts auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin ist den Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen der Auftragnehmerin, sowie den Anweisungen der Lehrkräfte und des Sicherheitspersonals der Auftragnehmerin Folge zu leisten.

§ 5 Rechnung, Preise

Die Durchführung des Auftrags erfolgt zu den in der Rechnung angegebenen Preisen in Euro. Die Rechnung wird dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin nach der Veranstaltung an die bei der Buchung angegebene Adresse zugesandt bzw. in bar entrichtet.

§ 6 Rücktrittsrecht, Kostenerstattung

(1) Der Auftraggeber kann bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist der rechtzeitige Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Absagen danach ist der volle Rechnungsbetrag inklusive Fahrtkostenzuzahlungen fällig, es sei denn die Auftragnehmerin kann den Ausfall durch Kursangebote an Dritte mildern. In diesem Fall wird der Differenzbetrag bis zur vollen Höhe ersetzt. Eine Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Milderung besteht nicht.

(2) Die Auftragnehmerin kann ebenfalls kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veranstaltung aufgrund fehlenden Personals nicht durchgeführt und ein Ersatztermin nicht gefunden werden kann. In diesem Fall wird der nach § 5 in Rechnung gestellte Betrag nicht fällig bzw. wird zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden des Auftraggebers, dessen Mitarbeiter oder sonstiger Personen, die an den Veranstaltungen teilnehmen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder der teilnehmenden Personen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Insoweit haftet die Auftragnehmerin für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Mit Ausnahme der Haftungsfälle nach Abs. 2 beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 8 Datenschutz

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten oder nutzen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DSGVO.

§ 9 Erfüllungsort, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gatersleben bzw. Aschersleben. Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck entsprechen.

(2) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt und diese Abwehrklausel schriftlich aufgehoben wird.

Stand: 2024